Durchführung der Zwischenprüfung 2025
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 6. November 2024, Az. 26-P 3532-3/17
1In der Zeit vom 10. bis 22. April 2025 findet die Zwischenprüfung 2025 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2024 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2024 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 18. Juli 2025 abgehalten.
3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen nach §§ 13 bis 24 und 61 bis 67 der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1909).
4Zur Durchführung der Zwischenprüfung 2025 wird Folgendes bestimmt:
Zu § 21
5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 13. Januar 2025 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Zu § 67
7Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor