Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 555 vom 20.11.2024

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg
in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 6. November 2024, Az. 26-P 3534-3/22

1In der Zeit vom 26. Juni bis 4. Juli 2025 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2022 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2022 mit der Ausbildung begonnen haben.

2Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die die Qualifikationsprüfung 2025 für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 29. September bis 8. Oktober 2025 statt.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der am 3. November 2022 geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StBAPO der § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBAPO in der am 4. November 2022 geltenden Fassung tritt.

4Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO in der am 3. November 2022 geltenden Fassung sind bis zum 7. März 2025 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 5Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor