Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 559 vom 20.11.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2024, Az. VIII.6-BP4042.0/263/2

Folgende Stelle für einen Koordinierenden Leiter oder eine Koordinierende Leiterin (m/w/d) einer Schule im Aufbau ist zu besetzen:

Deutsche Internationale Schule Chicago/USA

Besetzungsdatum: 1. August 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Dezember 2024

Beschreibung der Schule:

Die Deutsche Schule Chicago ist eine Schule in privater Trägerschaft. Die Schule ist vom Auswärtigen Amt als Deutsche Auslandsschule anerkannt.

Schule im Aufbau, deren angestrebter Schulabschluss nach dem Vollausbau das GIB (German International Baccalaureate) ist und an der überdies das Deutsche Sprachdiplom Stufe II (DSD II) erlangt werden kann.
Klassenstufen: 1 bis 8
Schülerzahl inkl. Vorschule: 185

Anforderungsprofil:

  • Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
  • BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
  • Leitungserfahrungen und Erfahrungen im Auslandsschulwesen sind erforderlich.
  • Ausgeprägte Interkulturelle Kompetenz.
  • Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Tätigkeitsprofil:

  • Aufbau der Schule als Deutsche Auslandsschule
  • Vorbereitung für die Durchführung von geförderten Abschlüssen gemäß Auslandsschulgesetz
  • Unterricht zur Sicherung der geförderten Abschlüsse sowie zur Vorbereitung von Prüfungen, die zu deutschen Berechtigungen führen.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Die Vermittlungsdauer richtet sich nach den für Auslandsdienstlehrkräfte geltenden Regelungen gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz und beträgt zunächst drei Jahre.

Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden.

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungsstellen/Funktionsstellen zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über den folgenden Link eingegeben werden:
https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2024-0010-D/dashboard.html.

Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VIII.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu senden.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor