220-WK
Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die Gewährung eines
fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung
des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler
sowie Angehörigen kulturnaher Berufe
(Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler
sowie Angehörige kulturnaher Berufe)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 7. November 2024, Az. K.1-K1206.0/3/255
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung eines fiktiven Unternehmerlohns zur Sicherung des Lebensunterhalts der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) betroffenen soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörigen kulturnaher Berufe (Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe) vom 8. März 2023 (BayMBl. Nr. 127), die durch Bekanntmachung vom 12. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 44) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 9.1 Satz 3 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 9.2 Satz 1 werden die Wörter „im Sinne des Art. 91“ durch die Wörter „gemäß Art. 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 14 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Rolf-Dieter Jungk
Ministerialdirektor