2330-B
Änderung der Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 11. November 2024, Az. 31-4741.2-13
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 10.1 wird wie folgt geändert:
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„2Innerhalb der Landeshauptstadt München darf die Leerraummiete im Durchschnitt höchstens 300 Euro je Wohnplatz monatlich betragen.“
- 1.1
- Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
- 1.2
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
- 2.
- Nr. 10.3 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 werden die Wörter „zum 1. Januar 2028, frühestens jedoch“ gestrichen.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor