Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2025/2026; Zulassung von
Bewerberinnen und Bewerbern mit Masterabschluss an einer Hochschule für
angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) der Fachrichtungen Bautechnik,
Elektro- und Informationstechnik und Metalltechnik zum Vorbereitungsdienst für
das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 13. November 2024, Az. VII.2-BS9008.0/39/2
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden besonders qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit einem Masterabschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in den o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zum am 16. September 2025 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Zulassungsvoraussetzungen sind eine gute Abschlussnote im Masterzeugnis und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Masterprüfung nach 2018 abgelegt haben. Bewerberinnen und Bewerber mit einem Diplomabschluss von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) können nicht zur Maßnahme zugelassen werden.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Donnerstag, 16. Januar 2025 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Sondermaßnahmen an beruflichen Schulen findet im Dezember 2024 statt. Weitere Informationen finden sich unter www.studien-seminar.de sowie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link: https://
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt auf Grundlage der Note der Masterprüfung, der Berufserfahrung sowie des Ergebnisses eines Bewerbungsgesprächs am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Anfang Februar bis Mitte März 2025 durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom Bayerischen Landespersonalausschuss festzustellen. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Aus heutiger Sicht bestehen jedoch sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 48