Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 586 vom 27.11.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): bd6f52e427d4e832bd8228baab44dbbb7cd107e1c294e459ab1f8b90abe32504

Verwaltungsvorschrift

2173-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Familienhilfe

2173-A

Änderung der Rahmenvereinbarung zwischen den
Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern und dem
Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6533.03-1/63

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 776) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 2.5 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Die Pauschalen wurden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Parameter (Beratungsstunden, Beratungsfälle, Fachpersonalkosten sowie Vollzeitäquivalente) von den Zuwendungsempfängern übereinstimmend errechnet.“

1.1.2
In Satz 3 wird die Angabe „70,6“ durch die Angabe „73,35“, die Angabe „15,3“ durch die Angabe „13,40“, die Angabe „10,9“ durch die Angabe „10,40“ und die Angabe „3,2“ durch die Angabe „2,85“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2.7.2 wird das Wort „schriftlich“ gestrichen.
1.3
Nr. 2.8.1 wird wie folgt gefasst:
„2.8.1
1Es genügt ein einfacher Verwendungsnachweis gemäß VV Nr. 10.2 zu Art. 44 BayHO. 2Der Verwendungsnachweis hat den VV Nrn. 10 und 11 zu Art. 44 BayHO sowie Nr. 6 der ANBest-P zu entsprechen. 3Die Führung des Verwendungsnachweises erstreckt sich nur auf die zuwendungsfähigen Personalausgaben. 4Darüber hinaus sind die Zuwendungsempfänger gehalten darzulegen, dass eine sozialverträgliche Ausgabenbeteiligung erhoben wurde.“
1.4
In Nr. 3 Satz 1 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor