Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 59 vom 31.01.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze
in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz
(Ausbildungsbeginn Herbst 2025)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Januar 2024, Az. II.3-M1350/92/3

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 26. Januar 2024 (Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 4) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die für den Ausbildungsbeginn im Herbst 2025, im Bereich des Justizvollzugs bereits im Februar 2025 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 1. Juli 2024 vorgesehen ist.

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber und Bewerberinnen grundsätzlich zugelassen, die

  1. 1. Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,
  2. 2. mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und
  3. 3. zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich) bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten das 18. Lebensjahr bereits vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Bewerber und Bewerberinnen, die an einer Einstellung als Beamter oder Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 6. Mai 2024 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

www.lpa.bayern.de

möglich. Dort sind zudem die Einzelheiten zum Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums oder Änderungen bei der Auswahlprüfung wird dies – ggf. auch kurzfristig – über diese Internetseite bekannt gegeben.

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmenden am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus übermitteln können.

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler und Schülerinnen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag (Montag, 1. Juli 2024) von schriftlichen Leistungsfeststellungen und sonstigen kollidierenden Terminen freizuhalten.

Zudem werden die Schulen darum gebeten, die Schüler und Schülerinnen darauf hinzuweisen, dass das Auswahlverfahren zwar grundsätzlich nur für das nächste Einstellungsjahr gilt, die Einstellungsbehörden jedoch bei Bedarf auch Bewerber und Bewerberinnen im Einstellungsverfahren berücksichtigen können, die lediglich an einem Auswahlverfahren für eines der drei vorangegangenen Einstellungsjahre erfolgreich teilgenommen haben (vgl. vorübergehende Ausnahmeregelung nach § 14 S. 2 der Auswahlverfahrensordnung – AVfV i. V. m. Abschnitt I Nr. 4.3 der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts – ARLPA mit weiteren Hinweisen).

Insbesondere für Schüler und Schülerinnen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch diesen Personenkreis auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist am 7. Oktober 2024 geplant. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Mitte März 2024 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent