Tarifvertrag
über die Aufhebung des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von
Arbeitnehmern an Bildschirmgeräten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 15. November 2024, Az. 25-P 2506-8/5
Im Anhang zu dieser Bekanntmachung wird der Tarifvertrag vom 8. Oktober 2024 über die Aufhebung des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern an Bildschirmgeräten vom 11. Januar 1988 zum Vollzug bekanntgegeben.
Der Tarifvertrag wurde getrennt, aber inhaltsgleich abgeschlossen mit
- der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Bayern,
- dem dbb beamtenbund und tarifunion, vertreten durch den Fachvorstand Tarifpolitik, und
- der Gewerkschaft der Polizei, Bayern.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
Anhang
Tarifvertrag
vom 8. Oktober 2024
über die Aufhebung
des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern an
Bildschirmgeräten vom 11. Januar 1988
Zwischen dem
Freistaat Bayern
vertreten durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
einerseits
und
…
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Der Tarifvertrag vom 11. Januar 1988 über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern an Bildschirmgeräten und der Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages vom 11. Januar 1988 über die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern an Bildschirmgeräten vom 1. Oktober 1990 werden mit Ablauf des 31. Oktober 2024 aufgehoben.
München, den 8. Oktober 2024