Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2025
nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das
Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung
an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 17. November 2024, Az. VII.2-BS9101.0/10/1
Im Jahr 2025 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt.
1.
Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- 1.1
- die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird,
- 1.2
- zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und
- 1.3
- die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.
2.
- 2.1
- Dauer und Meldeschluss
Der Vorbereitungsdienst September 2025 beginnt am 16. September 2025 und endet am 13. September 2027.
Letzter Meldetag ist der 16. April 2025.
- 2.2
- Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist nur noch online unter https://formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst möglich.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerberinnen und Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.
- 2.3
- Verwendung im öffentlichen Schuldienst
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 49