2030.2.2-K
Änderung der Bekanntmachung über das Konzept des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen
Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. November 2024, Az. II.5-M1324.4.0/12/57
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK) vom 12. April 2012 (KWMBl. S. 165) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Sätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
„1Die oberste Dienstbehörde bestimmt die Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, und legt erforderlichenfalls eine Anmeldereihenfolge fest. 2Der weitere Vollzug wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ModQV auf die Ernennungsbehörden übertragen. 3Die Anmeldung zu Maßnahmen der modularen Qualifizierung erfolgt durch die Ernennungsbehörden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die gemäß Nr. 2 zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung unterrichten.“
- 1.2.2
- In Satz 4 werden die Wörter „obersten Dienstbehörde“ durch das Wort „Ernennungsbehörde“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- In Nr. 3.1 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 1.3.2
- In Nr. 3.1 Satz 3 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 1.3.3
- In Nr. 3.2 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 1.3.4
- In Nr. 3.2 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 4 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Nr. 4.1 wird aufgehoben.
- 1.4.2
- Die bisherige Nr. 4.2 wird Nr. 4.
- 1.5
- In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor