Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 599 vom 04.12.2024

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030.2.2-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht
  • Beförderungen, Aufstieg (modulare Qualifizierung)

2030.2.2-K

Änderung der Bekanntmachung über das Konzept des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen
Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. November 2024, Az. II.5-M1324.4.0/12/57

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Konzept des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Durchführung der modularen Qualifizierung (VV-ModQV-StMUK) vom 12. April 2012 (KWMBl. S. 165) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
1.2
Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Die Sätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:

1Die oberste Dienstbehörde bestimmt die Beamtinnen und Beamten, die erstmals an den jeweiligen Maßnahmen der modularen Qualifizierung teilnehmen können, und legt erforderlichenfalls eine Anmeldereihenfolge fest. 2Der weitere Vollzug wird gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ModQV auf die Ernennungsbehörden übertragen. 3Die Anmeldung zu Maßnahmen der modularen Qualifizierung erfolgt durch die Ernennungsbehörden, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich über die gemäß Nr. 2 zu absolvierenden Maßnahmen sowie deren Terminierung unterrichten.“

1.2.2
In Satz 4 werden die Wörter „obersten Dienstbehörde“ durch das Wort „Ernennungsbehörde“ ersetzt.
1.3
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Nr. 3.1 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
1.3.2
In Nr. 3.1 Satz 3 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
1.3.3
In Nr. 3.2 Satz 1 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
1.3.4
In Nr. 3.2 Satz 2 werden die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
1.4
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Nr. 4.1 wird aufgehoben.
1.4.2
Die bisherige Nr. 4.2 wird Nr. 4.
1.5
In den Anlagen 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“ durch die Wörter „Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor