Ausschreibung der Stelle eines Referenten/einer Referentin
im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. November 2024, Az. VII.7-BO9070.0/41/2
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen – gewerblich/innere Organisation“ an der Regierung von Oberfranken ist zum 1. Februar 2025 neu zu besetzen.
Die Funktion ist in der Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ausgebracht. Bei Bestellung zur Stellvertretung der Sachgebietsleitung ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage möglich.
Die Stelle im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberfranken beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Staatliche Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten sozialpädagogischen, sozialpflegerischen und gesundheitlichen beruflichen Schulen
- Allgemeine und fachliche Angelegenheiten
- Organisation, Entwicklung und schulrechtliche Fragen
- Einführung neuer Lehrpläne
- Zusammenarbeit mit Staatsministerien, insbesondere zur Informationsbeschaffung und im Rahmen von Planungs- bzw. Umsetzungsaufgaben
- Umsetzung und Begleitung von Schulversuchen bzw. bildungspolitischen Innovationen
- Kooperation mit den Schulträgern privater Schulen
- Errichtung von Schulen und Genehmigung zusätzlicher Klassen incl. intensiver fachlicher Beratung der privaten Schulträger bzw. Schulleitungen
- Prüfung und Begleitung von Schulen im Anerkennungsverfahren als Kommissär/in bzw. Vorsitzende(r) eines besonderen Prüfungsausschusses
- Fachliche Stellungnahmen im Rahmen des Schulbaus und der Ausstattung
- Organisation der Abschlussprüfungserstellung/Aufsicht über die Durchführung der Abschlussprüfungen
- Management der Regionalen Lehrerfortbildung
- Statistikprüfung/Minderklassenmanagement
- Unterrichtsbesuche zur Feststellung der Pädagogischen Eignung von Lehrkräften an öffentlichen und privaten Schulen
- Abnahme von Prüfungslehrproben im Rahmen des 2. Staatsexamens
- Ausstellung von Berufsurkunden (Zweitschriften) nach dem ausgelaufenen Altenpflegegesetz (Altfälle)
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht.
Vorausgesetzt werden die Lehrbefähigung für Gesundheits- und Pflegewissenschaften und zusätzlich Qualifikationen in den Bereichen Sonderpädagogik und Inklusion. Erfahrungen in der Schulaufsicht oder in einem anderen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus nachgeordneten Bereich sind wünschenswert, ebenso praktische Berufserfahrungen in einem erlernten Gesundheitsberuf.
Der Bewerber/die Bewerberin sollte neben herausragenden fachlichen Qualifikationen über gute EDV-Kenntnisse, Verhandlungsgeschick, ein sicheres und gewinnbringendes Auftreten, Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, eine hohe Konfliktfähigkeit, eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Interesse an organisatorischen Aufgaben und deren verwaltungstechnischer Abwicklung verfügen. Empathie und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.
Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.
Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.
Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor