2032.3-K
Änderung der Bekanntmachung über die Vergütungen
für den nebenamtlichen Unterricht
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus,
der Finanzen und für Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 20. Oktober 2024, Az. II.5-BP4012.2/5/2
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht vom 13. Juli 2001 (KWMBl. I S. 341, StAnz. Nr. 37), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2022 (BayMBl. Nr. 628, StAnz. Nr. 45) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Im Eingangssatz werden die Wörter „Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ sowie die Angabe „1. Dezember 2022“ durch die Angabe „1. November 2024“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
- a)
- € 38,44
- b)
- € 32,86
- c)
- € 27,74
- d)
- € 22,38
- e)
- € 16,79
- 1.3
- Im Eingangssatz wird die Angabe „1. November 2024“ durch die Angabe „1. Februar 2025“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 1 werden die Vergütungssätze in den Buchst. a) bis e) durch folgende Beträge ersetzt:
- a)
- € 40,55
- b)
- € 34,67
- c)
- € 29,27
- d)
- € 23,61
- e)
- € 17,71
- 2.
- Nrn. 1.1 und 1.2 dieser Bekanntmachung treten mit Wirkung vom 1. November 2024, Nrn. 1.3 und 1.4 dieser Bekanntmachung treten am 1. Februar 2025 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Harald Hübner
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 50