320-A, 330-A
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen
Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 28. November 2024, Az. A1/0925-1/37/1876
- 1. Der Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. August 2024 (BayMBl. Nr. 393) geändert worden ist, werden folgende Nrn. 2.6 und 2.7 angefügt:
- „2.6
- Sozialgericht Würzburg
Für alle Verfahren, die am 27. Januar 2025 oder später anhängig werden.
- 2.7
- Sozialgericht Bayreuth
Für alle Verfahren, die am 21. Februar 2025 oder später anhängig werden.“
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 24. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor