3101-J
Änderung der Gerichtsvollzieherordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 25. November 2024, Az. D1 - 2344 - I - 11595/2021
- 1.
- Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO), vgl. Nr. 1 der Bekanntmachung vom 6. August 2013 (JMBl. S. 95), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. März 2024 (BayMBl. Nr. 180) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- § 82 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a wird durch den folgenden Buchst. a ersetzt:
- „a)
- im Inland steuerbare Leistungen
- aa)
- in Rechnung gestellten Netto-Entgelte und Umsatzsteuerbeträge im Fall der Sollversteuerung,
- bb)
- vereinnahmten Netto-Entgelte und Umsatzsteuerbeträge unter Angabe des Zahlungsdatums im Fall der Istversteuerung,“.
- 1.2
- Im Verzeichnis der Vordrucke wird der Vordruck GV-ML durch den anliegenden Vordruck ersetzt.
- 1.3
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor