2231-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für
Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege
(U3-Bundesmittelrichtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 29. November 2024, Az. V3/6511-1/670
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 921) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 13 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor