3101-J
Aufhebung der Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und
Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten
Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 29. November 2024, Az. 1552 - VI - 526/97
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO) vom 7. Februar 2000 (JMBl. S. 18) wird aufgehoben.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor