Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 630 vom 18.12.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

2175.4-G
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Altenhilfe, Ambulante sozialpflegerische Dienste
  • Offene Altenhilfe

2175.4-G

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der
Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

vom 2. Dezember 2024, Az. 43c-G8300-2024/2528-3

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 21) wird wie folgt geändert:
1.1
Die Präambel wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

2Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“

1.1.2
Folgender Satz 3 wird angefügt:

3Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“

1.2
In Nr. 9 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 19. Dezember 2024 in Kraft.

Dr. Rainer Hutka

Ministerialdirektor