2175.4-G
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der
Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 2. Dezember 2024, Az. 43c-G8300-2024/2528-3
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 21) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Die Präambel wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.“
- 1.1.2
- Folgender Satz 3 wird angefügt:
„3Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“
- 1.2
- In Nr. 9 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 19. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka
Ministerialdirektor