7912.4-U
Änderung der Regelung zum finanziellen Ausgleich von
durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
(Ausgleichsregelung Große Beutegreifer)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 28. November 2024, Az. 67b-U8644.11-2020/2-96
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden (Ausgleichsregelung Große Beutegreifer) vom 10. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 781), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 491) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage „Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleichs“ wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage neu gefasst.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
In Vertretung
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor