Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 646 vom 18.12.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

806-A
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Arbeitsrecht
  • Recht der Berufsbildung (Förderung der beruflichen Bildung siehe 7025)

806-A

Änderung der Bekanntmachung zur Entschädigung
der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung
bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 29. November 2024, Az. A5/0613.01-1/16

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BayMBl. Nr. 362), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. November 2022 (BayMBl. Nr. 688) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1 Satz 1, Spiegelstrich 2 wird die Angabe „31,00 €“ durch die Angabe „34,10 €“ ersetzt.
1.2
Nr. 2.2.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „33,00 €“ durch die Angabe „36,30 €“ ersetzt.
1.2.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „19,70 €“ durch die Angabe „21,70 €“ ersetzt.
1.2.3
In Spiegelstrich 5 wird die Angabe „0,90 €“ durch die Angabe „1,00 €“ ersetzt.
1.3
Nr. 2.2.2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „33,00 €“ durch die Angabe „36,30 €“ ersetzt.
1.3.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „21,00 €“ durch die Angabe „23,10 €“ ersetzt.
1.3.3
In Spiegelstrich 5 wird die Angabe „0,90 €“ durch die Angabe „1,00 €“ ersetzt.
1.3.4
In Spiegelstrich 6 wird die Angabe „6,60 €“ durch die Angabe „7,30 €“ ersetzt.
1.4
Nr. 2.2.3 wird wie folgt geändert:
1.4.1
In Spiegelstrich 1 wird die Angabe „33,00 €“ durch die Angabe „36,30 €“ ersetzt.
1.4.2
In Spiegelstrich 2 wird die Angabe „21,00 €“ durch die Angabe „23,10 €“ ersetzt.
1.4.3
In Spiegelstrich 4 wird die Angabe „1,00 €“ durch die Angabe „1,10 €“ ersetzt.
1.4.4
In Spiegelstrich 5 wird die Angabe „10,10 €“ durch die Angabe „11,10 €“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor