2160-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 3. Dezember 2024, Az. V2/6523-1/23
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe vom 22. April 2021 (BayMBl. Nr. 323) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„2Die Fachkräfte, für die eine staatliche Zuwendung beantragt wird, sollen in der Regel über ein abgeschlossenes Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in der Ausbildungsrichtung Soziale Arbeit oder Psychologie oder über eine gleichwertige Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung und über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.“
- 1.1.2
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.1.3
- 1.1.3 Der bisherige Satz 4 wird Satz 3.
- 1.2
- In Nr. 2.2 werden Satz 5 und Satz 6 aufgehoben.
- 1.3
- In Nr. 2.4 wird Satz 1 wie folgt gefasst: „1Der Verwendungsnachweis (siehe insbesondere Nr. 6.1 ANBest-P) muss bis spätestens 31. März des Folgejahres bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.“ Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.4
- In Nr. 3 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor