861-G
Änderung der Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 4. Dezember 2024, Az. 42-G8300-2024/1092
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 vom 21. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 17), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 346) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1.1 Satz 2 werden die Wörter „in der Regel“ durch das Wort „regelmäßig“ ersetzt und die Wörter „wöchentlich oder 14-tägig“ gestrichen.
- 1.2
- In Nr. 1.2.1.1.2 Satz 2 werden die Wörter „Betreuungsassistenten nach § 87b SGB XI“ durch die Wörter „Betreuungskraft nach § 53b SGB XI“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 1.2.1.2 Satz 6 wird wie folgt gefasst:
„6Bei Schulungen und Fortbildungen sind Interaktion oder Austausch erforderlich.“
- 1.4
- Nr. 1.3.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Buchst. b wird wie folgt geändert:
- 1.4.1.1
- In Satz 2 werden die Wörter „und wird im Präsenz- oder Online-Live-Format durchgeführt“ durch die Wörter „ ; Interaktion oder Austausch sind erforderlich“ ersetzt.
- 1.4.1.2
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 1.4.2
- In Buchst. d werden die Wörter „einer Person mit Pflegebedarf“ und die Wörter „nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes“ gestrichen.
- 1.5
- In Nr. 1.4 Satz 1 Satzteil vor Buchst. a wird nach dem Wort „die“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
- 1.6
- Nr. 2.3.2.1 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1.1
- In Buchst. a wird das Wort „zehn“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
- 1.6.1.2
- In Buchst. b wird die Angabe „2,00 Euro“ durch die Angabe „3,00 Euro“ ersetzt.
- 1.6.1.3
- In Buchst. d werden vor dem Wort „bis“ die Wörter „im Präsenz- oder Online-Live-Format“ eingefügt und die Angabe „25,00 Euro“ wird durch die Angabe „35,00 Euro“ ersetzt.
- 1.6.1.4
- In Buchst. e wird das Wort „sechs“ durch das Wort „vier“ ersetzt.
- 1.6.2
- In Satz 2 werden nach dem Wort „können“ die Wörter „bei nichtkommunalen Trägern“ eingefügt.
- 1.7
- Nr. 3.3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- 1.7.1
- In Buchst. a wird die Angabe „5 000,00 Euro“ durch die Angabe „10 000,00 Euro“ ersetzt.
- 1.7.2
- In Buchst. b wird die Angabe „25,00 Euro“ durch die Angabe „35,00 Euro“ ersetzt.
- 1.8
- Nr. 3.6.1 Buchst. a wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
- 1.8.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.9
- Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
- 1.9.1
- In Satz 1 Buchst. b und c wird jeweils die Angabe „4 000,00 Euro“ durch die Angabe „20 000,00 Euro“ ersetzt.
- 1.9.2
- Folgender Satz 4 wird angefügt:
„4Soweit Mittel der Kommunen bei einem Projekt eingesetzt werden, sind diese einem vom Land geleisteten Zuschuss gleichgestellt.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka
Ministerialdirektor