Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 650 vom 18.12.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

861-G
  • Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung
  • Koordinierende Vorschriften
  • Pflegeversicherung

861-G

Änderung der Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention

vom 4. Dezember 2024, Az. 42-G8300-2024/1092

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 vom 21. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 17), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 346) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1.1 Satz 2 werden die Wörter „in der Regel“ durch das Wort „regelmäßig“ ersetzt und die Wörter „wöchentlich oder 14-tägig“ gestrichen.
1.2
In Nr. 1.2.1.1.2 Satz 2 werden die Wörter „Betreuungsassistenten nach § 87b SGB XI“ durch die Wörter „Betreuungskraft nach § 53b SGB XI“ ersetzt.
1.3
Nr. 1.2.1.2 Satz 6 wird wie folgt gefasst:

6Bei Schulungen und Fortbildungen sind Interaktion oder Austausch erforderlich.“

1.4
Nr. 1.3.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Buchst. b wird wie folgt geändert:
1.4.1.1
In Satz 2 werden die Wörter „und wird im Präsenz- oder Online-Live-Format durchgeführt“ durch die Wörter „ ; Interaktion oder Austausch sind erforderlich“ ersetzt.
1.4.1.2
Satz 3 wird aufgehoben.
1.4.2
In Buchst. d werden die Wörter „einer Person mit Pflegebedarf“ und die Wörter „nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes“ gestrichen.
1.5
In Nr. 1.4 Satz 1 Satzteil vor Buchst. a wird nach dem Wort „die“ das Wort „grundsätzlich“ eingefügt.
1.6
Nr. 2.3.2.1 wird wie folgt geändert:
1.6.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.6.1.1
In Buchst. a wird das Wort „zehn“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
1.6.1.2
In Buchst. b wird die Angabe „2,00 Euro“ durch die Angabe „3,00 Euro“ ersetzt.
1.6.1.3
In Buchst. d werden vor dem Wort „bis“ die Wörter „im Präsenz- oder Online-Live-Format“ eingefügt und die Angabe „25,00 Euro“ wird durch die Angabe „35,00 Euro“ ersetzt.
1.6.1.4
In Buchst. e wird das Wort „sechs“ durch das Wort „vier“ ersetzt.
1.6.2
In Satz 2 werden nach dem Wort „können“ die Wörter „bei nichtkommunalen Trägern“ eingefügt.
1.7
Nr. 3.3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Buchst. a wird die Angabe „5 000,00 Euro“ durch die Angabe „10 000,00 Euro“ ersetzt.
1.7.2
In Buchst. b wird die Angabe „25,00 Euro“ durch die Angabe „35,00 Euro“ ersetzt.
1.8
Nr. 3.6.1 Buchst. a wird wie folgt geändert:
1.8.1
In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
1.8.2
Satz 2 wird aufgehoben.
1.9
Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
1.9.1
In Satz 1 Buchst. b und c wird jeweils die Angabe „4 000,00 Euro“ durch die Angabe „20 000,00 Euro“ ersetzt.
1.9.2
Folgender Satz 4 wird angefügt:

4Soweit Mittel der Kommunen bei einem Projekt eingesetzt werden, sind diese einem vom Land geleisteten Zuschuss gleichgestellt.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Dr. Rainer Hutka

Ministerialdirektor