7071-W
Änderung der Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm
„Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 6. Dezember 2024, Az. 47-6666a/81/3
- 1.
- In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ vom 6. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1246), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 652) geändert worden ist, wird Nr. 9 wie folgt gefasst:
- „9.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Markus Wittmann
Ministerialdirektor