2126.0-G
Änderung der Förderrichtlinie Fortbildung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Gesundheit, Pflege und Prävention und für Familie, Arbeit und Soziales
vom 12. Dezember 2024, Az. 51e-G8096-2024/842-1 und II 4/6433.01-4/41
- 1.
- Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderrichtlinie Fortbildung (Fortbildung-FöR) vom 7. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 41, Nr. 96) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Der Vorbemerkung werden die folgenden Sätze 3 und 4 angefügt:
„3Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 4Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“
- 1.2
- In Nr. 11 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Dr. Rainer Hutka Ministerialdirektor |
Dr. Markus Gruber Ministerialdirektor |