Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 663 vom 18.12.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Verwaltungsvorschrift

2126.0-G
  • Verwaltung
  • Gesundheitswesen und Umweltschutz
  • Krankheitsverhütung und -bekämpfung, Krankenhauswesen
  • Gesundheitsvorsorge, Gesundheitshilfe

2126.0-G

Änderung der Förderrichtlinie Fortbildung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Gesundheit, Pflege und Prävention und für Familie, Arbeit und Soziales

vom 12. Dezember 2024, Az. 51e-G8096-2024/842-1 und II 4/6433.01-4/41

1.
Die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderrichtlinie Fortbildung (Fortbildung-FöR) vom 7. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 41, Nr. 96) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Vorbemerkung werden die folgenden Sätze 3 und 4 angefügt:

3Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 4Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.“

1.2
In Nr. 11 Satz 2 wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Dr. Rainer Hutka

Ministerialdirektor

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor