320-A, 330-A
Änderung der Bekanntmachung über die Einführung der
elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 26. Januar 2024, Az. A1/0925-1/37/1466
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 17. Mai 2023 (BayMBl. Nr. 266), die durch Bekanntmachung vom 26. September 2023 (BayMBl. Nr. 495) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Die Nrn. 1.2 bis 1.3 werden wie folgt gefasst:
- „1.2
- Arbeitsgericht Nürnberg
- 1.2.1
- Bei der 3., 8., 11. und 17. Kammer für alle Verfahren, die am 1. Juni 2023 oder später anhängig werden.
- 1.2.2
- Im Übrigen für alle Verfahren, die am 15. März 2024 oder später anhängig werden.
- 1.3
- Arbeitsgericht Regensburg
- 1.3.1
- Bei der 5. und 6. Kammer für alle Verfahren, die am 15. Juli 2023 oder später anhängig werden.
- 1.3.2
- Im Übrigen für alle Verfahren, die am 1. März 2024 oder später anhängig werden.“
- 1.1.2
- Der Nr. 1 werden folgende Nrn. 1.5 und 1.6 angefügt:
- „1.5
- Landesarbeitsgericht Nürnberg
Für alle Verfahren, die am 15. April 2024 oder später anhängig werden.
- 1.6
- Arbeitsgericht Augsburg
Für alle Verfahren, die am 1. Mai 2024 oder später anhängig werden.“
- 1.2
- Die Nrn. 2.1 bis 2.2 werden wie folgt gefasst:
- „2.1
- Bayerisches Landessozialgericht
- 2.1.1
- Beim 7., 15. und 16. Senat für alle Verfahren in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.
- 2.1.2
- Beim 7., 15. und 16. Senat für alle Verfahren außerhalb Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), die am 6. Mai 2024 oder später anhängig werden.
- 2.1.3
- Beim 1., 2., 3., 4., 5., 6., 8., 9., 12., 13. und 14. Senat für alle Verfahren, die am 6. Mai 2024 oder später anhängig werden.
- 2.1.4
- Im Übrigen für alle Verfahren, die am 24. Juni 2024 oder später anhängig werden.
- 2.2
- Sozialgericht Nürnberg
- 2.2.1
- Bei der 22. und 23. Kammer für alle Verfahren, die am 15. November 2023 oder später anhängig werden.
- 2.2.2
- Im Übrigen für alle Verfahren, die am 22. April 2024 oder später anhängig werden.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor