Stellenausschreibung der Stellvertretung der Schulleitung (m/w/d)
an der Erzbischöflichen St.-Irmengard-Realschule Garmisch-Partenkirchen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 29. Januar 2024, Az. IV.3-BO6400.0.G2.0474/8/2
An der Erzbischöflichen St.-Irmengard-Realschule Garmisch-Partenkirchen wird zum 1. August 2024 die Stelle der
Stellvertretung der Schulleitung (m/w/d)
neu besetzt.
Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.
Für die Schule wird eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit gesucht,
- die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht
- die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeitenden und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten
- die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.
Die Schule bietet
- ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie
- eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags
- ein Kollegium der Schulleitungen unserer Erzbischöflichen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.
Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes zum 1. August 2024 möglich.
Schwerbehinderte Lehrkräfte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Erzdiözese München und Freising fördert aktiv die Gleichstellung von Männern und Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders willkommen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München und Freising: Tel. 089 2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 22. März 2024 unter Angabe der Referenznummer 9758 an:
Erzbischöfliches Ordinariat München
Personalplanung Ordinariat
Postfach 33 03 60, 80063 München
Bewerbung@ordinariat-muenchen.de
Martin Wunsch
Ministerialdirigent