Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 31. Januar 2024, Az. IV.2-BS6500.0/28/7
- 1. Die Abschlussprüfung 2025 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschule in Bayern (RSO) durchgeführt.
- 2. Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2025
- Spanisch: Dienstag, 24. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Tschechisch: Dienstag, 24. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 130 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Deutsch: Mittwoch, 25. Juni 2025, 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Prüfungsdauer 240 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Französisch: Donnerstag, 26. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 140 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Englisch: Freitag, 27. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr (inkl. Pause), Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Andere Fremdsprachen: Freitag, 27. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Mathematik I und Mathematik II: Montag, 30. Juni 2025, 8:30 Uhr bis 11:50 Uhr, Prüfungsdauer 170 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens; die Bearbeitungszeit für die Aufgabengruppe A beträgt dabei 35 Minuten
- Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Dienstag, 1. Juli 2025, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Physik: Mittwoch, 2. Juli 2025, 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens
- Kunst, Ernährung und Gesundheit, Musik, Sport: Donnerstag, 3. Juli 2025, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- Sozialwesen: Donnerstag, 3. Juli 2025, 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr, Prüfungsdauer 120 Minuten
- Werken: Freitag, 4. Juli 2025, 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Prüfungsdauer 90 Minuten
- 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2025 bei der oder dem zuständigen Ministerialbeauftragten ein.
- 4. Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis 10. Januar 2025 mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden, ausgenommen die der anderen Bewerber. Die hierfür benötigte Anzahl wird nach Rücksprache mit der bzw. dem Ministerialbeauftragten vom 3. Februar bis zum 14. Februar 2025 gesondert durch die Schulleiterinnen und Schulleiter dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent
StAnz. Nr. 7