2239-K
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur
Förderung der Erwachsenenbildung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. Dezember 2023, Az. VII.5-BS1712.0/34
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung vom 22. November 2021 (BayMBl. Nr. 898) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Einleitungsformel wird die Angabe „23. Juli 2021 (GVBl. S. 433)“ durch die Angabe „10. August 2023 (GVBl. S. 501)“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 2.1.1.1 Satz 3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Buchst. b wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
- 1.2.2
- In Buchst. c wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt und folgender Buchst. d eingefügt:
- „d)
- dem Organisations- und Stellenplan.“
- 1.3
- In Nr. 2.1.3.2 Satz 4 wird die Angabe „Nrn. 1 bis 4“ durch die Angabe „Buchst. a bis d“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 2.1.4.4.1 Buchst. c wird in der Fußnote 20 die Angabe „14“ durch die Angabe „unter Buchst. a Doppelbuchst. nn“ ersetzt.
- 1.5
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- In Satz 1 wird die Satznummerierung gestrichen und die Angabe „2023“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 1.5.2
- Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.6
- Die Anlagen 6, 8 und 14 werden durch folgende Anlagen ersetzt:
Anlage 6: | Ausgaben- und Finanzierungsplan |
Anlage 8: | Antrag auf Mittelauszahlung |
Anlage 14: | Zahlenmäßiger Nachweis Bildungsmaßnahme |
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2023 in Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor