Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 90 vom 21.02.2024

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): D13EFB0BAF0155311E5FE6EA5F0E39DF4FD98F9E4FF8DCCAE8111887EED025B1

Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung über Profilschulen für Informatik
und Zukunftstechnologien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2024 Az. I.4-BS4402.30/9/5

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien vom 28. Februar 2023 (BayMBI. Nr. 121) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift der Bekanntmachung wird das Wort „Profilschulen“ durch das Wort „Profilschule“ ersetzt.
1.2
In Nr. 2 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:

3Die Auszeichnung erfolgt in drei Ernennungszyklen in den Jahren 2023, 2024 und 2025, wobei der Status für die Dauer von jeweils drei Schuljahren verliehen wird. 4Ausgewählt werden in den drei Ernennungszyklen jeweils bis zu 50 Schulen.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 29. Februar 2024 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent