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Änderung der Bekanntmachung über Profilschulen für Informatik
und Zukunftstechnologien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 6. Februar 2024 Az. I.4-BS4402.30/9/5
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über Profilschulen für Informatik und Zukunftstechnologien vom 28. Februar 2023 (BayMBI. Nr. 121) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In der Überschrift der Bekanntmachung wird das Wort „Profilschulen“ durch das Wort „Profilschule“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 2 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt gefasst:
„3Die Auszeichnung erfolgt in drei Ernennungszyklen in den Jahren 2023, 2024 und 2025, wobei der Status für die Dauer von jeweils drei Schuljahren verliehen wird. 4Ausgewählt werden in den drei Ernennungszyklen jeweils bis zu 50 Schulen.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 29. Februar 2024 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirigent