Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 101 vom 26.02.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch über
die Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Februar 2025, Az. VII.4-BS9641.0-4/30/103

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch über die Eingangsstufe an der vierstufigen Wirtschaftsschule vom 24. Januar 2024 (BayMBl. Nr. 95) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In Satz 1 wird die Angabe „Übertritts- oder Jahreszeugnis“ durch die Angabe „Übertrittszeugnis“ ersetzt.
1.1.2
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Eingangsstufe nach dem erfolgreichen Besuch der 5. Jahrgangsstufe einer anderen Schulart setzt bei Schülerinnen und Schülern der Mittelschule zusätzlich einen Gesamtnotendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe voraus.“

1.1.3
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
1.1.4
Nach dem neuen Satz 3 werden folgende Sätze 4 und 5 eingefügt:

4Schülerinnen und Schüler der Grundschule können in die Jahrgangsstufe 5 der Modellschulen in einem Zeitraum von bis zu zehn Tagen nach Ausgabe des Übertrittszeugnisses aufgenommen werden. 5Schülerinnen und Schüler anderer Schularten können in einem Zeitraum von bis zu zehn Tagen nach Ausgabe des Jahreszeugnisses aufgenommen werden.“

1.1.5
Der bisherige Satz 3 wird Satz 6.
1.1.6
Der bisherige Satz 4 wird Satz 7.
1.1.7
Der bisherige Satz 5 wird gestrichen.
1.1.8
Die bisherigen Sätze 6 bis 9 werden die Sätze 8 bis 11.
1.2
Nr. 6. wird wie folgt gefasst:
6.
Evaluation

Der Schulversuch wird durch den Lehrstuhl Wirtschaftspädagogik der Universität Bamberg wissenschaftlich begleitet und evaluiert.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor