2013.1-I
Änderung der Bekanntmachung über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 26. Februar 2025, Az. B3-1051-1-293
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 20. Januar 1999 (AllMBl. S. 135), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 18. September 2009 (AllMBl. S. 327) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 1.1.2 Satz 3 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2, § 36 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 14 Abs. 2 Satz 2, § 36 Abs. 1 Satz 1“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 1.3.2.1 wird die Angabe „Art. 19 Abs. 7“ durch die Angabe „Art. 19 Abs. 6“ ersetzt, nach der Angabe „Art. 23 Abs. 1“ die Angabe „ , Art. 23b Abs. 1“ eingefügt, nach der Angabe „Art. 29 Abs. 1“ die Angabe „ , Art. 30 Abs. 1“ eingefügt und die Angabe „Art. 10 und 14“ durch die Angabe „Art. 7“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 1.3.2.2 wird nach der Angabe „Art. 23 Abs. 1“ die Angabe „ , Art. 23b Abs. 1“ eingefügt und die Angabe „Art. 12 Abs. 2“ durch die Angabe „Art. 7 Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 Satz 2“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 1.3.2.6 wird die Angabe „§ 68 Abs. 3“ durch die Angabe „§ 127 Abs. 1“ und die Angabe „§ 142 Abs. 6“ durch die Angabe „§ 223 Abs. 4“ ersetzt.
- 1.5
- In Nr. 1.5.2 Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „Satz 2“ durch die Angabe „Satz 3“ ersetzt.
- 1.6
- Nr. 1.5.5 Satz 1 wird die Angabe „Satz 4“ durch die Angabe „Satz 6 “ ersetzt.
- 1.7
- Nr. 1.6 wird wie folgt gefasst:
- „1.6
- Für die Behandlung von Kleinbeträgen wird auf § 33 KommHV-Kameralistik beziehungsweise § 32 KommHV-Doppik verwiesen.“
- 1.8
- In Nr. 2 Satz 3 wird der Klammerzusatz gestrichen.
- 1.9
- In Nr. 2.5 Satz 2 wird nach der Angabe „Art. 1 Abs. 1“ die Angabe „ , Art. 6 Abs. 1 Satz 2“ eingefügt.
- 1.10
- Nr. 2.6 wird wie folgt gefasst:
- „2.6
- Gemäß Art. 20 Abs. 3 KG sind die Regelungen über die Entstehung des Kostenanspruchs (Art. 11 KG), über die Verjährung (Art. 13, 19 KG), über Stundung, Erlass und Niederschlagung (Art. 16 Abs. 1, 3 KG) sowie über Zinsen und Säumniszuschläge (Art. 17, 18 KG) anwendbar.“
- 1.11
- In Nr. 2.8 werden die Wörter „der Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „des Kapitels 23 SGB XIV (Kriegsopferfürsorge)“ ersetzt.
- 1.12
- In Nr. 2.9 Satz 2 wird der Klammerzusatz „(Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz vom 12. Oktober 2001, GVBl S. 766)“ gestrichen.
- 1.13
- Anlage 2 erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor