2030.8.3-F
Einundzwanzigste Änderung
der Bekanntmachung über die Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 28. Februar 2025, Az. 25-P 1820-9/106
§ 1
Abschnitt 1 Nr. 1.3 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl. S. 358, StAnz. Nr. 35), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. November 2024 (BayMBl. Nr. 562) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1. In dem Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „2024“ durch die Angabe „2025“ ersetzt.
- 2. In Buchst. a wird die Angabe „37 299 €,“ durch die Angabe „38 567 €,“ ersetzt.
- 3. In Buchst. b wird die Angabe „13 482 €“ durch die Angabe „13 023 €“ ersetzt.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor