Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 12 vom 15.01.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Dezember 2024, Az. VII.7-BO9070.0/43/2

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) in den Sachgebieten 42.1 „Berufsschulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe, Beschulung von berufsschulpflichtigen Neuzugewanderten sowie von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz“ und 42.2 „Berufliche Schulen für gewerbliche, technische, kaufmännische und künstlerische Berufe“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Referentenstelle ist organisatorisch an das Sachgebiet 42.1 angegliedert.

Die Funktion ist in der Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ausgebracht. Bei Bestellung zur Stellvertretung der Sachgebietsleitung ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage möglich.

Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Staatliche Schulaufsicht über die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen
  • Beratung der o. g. Berufsschulen
  • Personalangelegenheiten staatlicher Lehrkräfte an beruflichen Schulen
  • Personalangelegenheiten kommunaler Lehrkräfte an Berufsschulen
  • Schulfachliche Stellungnahme zu Lehrpersonalzuschüssen
  • Lehrergenehmigungen, Pädagogische Eignungsprüfungen
  • Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren und Fachsprengel sowie Pflege der dazugehörigen ACCESS-Datenbank
  • Geschäftsstatistik und sonstige statistische Angelegenheiten der Berufsschulen
  • Schulorganisation
  • Digitale Bildung
  • Berufsvorbereitung
  • Erstellung fachlicher Stellungnahmen im Rahmen des Schulbaus und der Ausstattung an den Berufsschulen
  • Organisation des schulpsychologischen Betreuungsnetzes
  • Schulsozialpädagogen für die Berufsschulen
  • Internationaler Austausch von Jugendlichen in der beruflichen Bildung
  • Auszeichnung von Schülern und Schülergruppen für besondere Leistungen (Staatspreis)
  • Fachliche Angelegenheiten der allgemeinbildenden Fächer Sport, evangelische Religion, katholische Religion und Ethik

Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin im Sachgebiet 42.1 umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen; der Schwerpunkt wird bei der Geschäftsstatistik, statistischen Angelegenheiten der Berufsschulen, bei den schulfachlichen Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonalzuschüssen an kommunalen Berufsschulen, bei schulfachlichen Stellungnahmen zum Schulbau sowie bei der Schulorganisation liegen.

Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Schulaufsicht über berufliche Schulen (ohne Berufsschulen) mit gewerblichen, technischen, kaufmännischen und künstlerischen Berufen
  • Beratung der o. g. beruflichen Schulen
  • Statistik der beruflichen Schulen
  • Ausbildung des Lehrpersonals
  • Lehrerfortbildung und Fortbildung des Führungspersonals
  • Koordination und Betreuung der Fachmitarbeiter für berufliche Schulen
  • Innere Schulentwicklung und Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen
  • Evaluation an beruflichen Schulen
  • Digitale Bildung
  • Fachliche Begleitung der Datenschutzbeauftragten an beruflichen Schulen
  • Inklusion an beruflichen Schulen
  • Fachliche Angelegenheiten der allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Berufssprache Deutsch und Englisch
  • KMK-Englisch-Zertifikatsprüfung
  • Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • Schulaufsicht über Kolleggruppen des Telekollegs, Genehmigung und Abrechnung der Lehrkräfte sowie Anfragen von Kollegiaten

Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin im Sachgebiet 42.2 umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen; der Schwerpunkt wird bei der Schulaufsicht über gewerblich-technische Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien, Beratung und Genehmigung des Lehrpersonals dieser Schulen, Übernahme von Prüfungsvorsitzen bei Lehrproben, Mitwirkung im Bereich der Lehrerfortbildung sowie der Amtlichen Schuldaten liegen.

Der Bewerber/die Bewerberin soll über

  • die Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller und strukturierter Arbeit
  • Interesse an organisatorischen Aufgaben und schulrechtlichen Fragestellungen
  • Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • ein sicheres und gewinnbringendes Auftreten
  • überzeugende Kommunikations- und Beratungskompetenz
  • Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
  • hohe Dienstleistungsorientierung
  • Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
  • gute EDV-Kenntnisse

verfügen.

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht, die die folgenden fachlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • einschlägige gewerblich-technische berufspädagogische Fachrichtung
  • möglichst mehrjährige Erfahrungen im Unterricht an beruflichen Schulen und im Bereich der Schulaufsicht
  • Wünschenswert wären zudem Erfahrungen in der Lehrerfortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.

Die Regierung bzw. der oder die Ministerialbeauftragte legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Dezember 2024, Az. VII.7-BO9070.0/44/2

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung von Oberbayern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.

Die Funktion ist in der Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ausgebracht. Bei Bestellung zur Stellvertretung der Sachgebietsleitung ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage möglich.

Dem Referenten/der Referentin im Sachgebiet 42.3 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Schulaufsicht über die
  • öffentlichen und privaten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien
  • hauswirtschaftlichen Berufsfachschulen und Fachakademien sowie
  • über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
  • fachliche Angelegenheiten der sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufsfachschulen Fachschulen, Fachakademien,
  • Politische Bildung an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS)
  • schulfachliche Überprüfung der amtlichen Schuldaten der oben genannten Schulen
  • schulfachliche Mitwirkung bei der
  • Errichtung von Schulen
  • schulaufsichtlichen Genehmigung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Schulen
  • finanziellen Förderung der Schulen
  • schulaufsichtlichen Genehmigung des Lehrpersonals der privaten und kommunalen Schulen
  • Feststellung der pädagogischen Eignung von Lehrkräften privater und kommunaler Schulen
  • Übernahme des Vorsitzes bei Lehrproben gemäß LPO II und QualVFL
  • Übernahme des Vorsitzes besonderer staatlicher Prüfungsausschüsse
  • Übernahme des Vorsitzes von Prüfungsausschüssen als Ministerialkommissär an Fachschulen und Fachakademien
  • Organisation der vom Staatsministerium gebildeten Gremien zur Erstellung staatlicher Abschlussprüfungen der oben genannten länderrechtlich geregelten Ausbildungsgänge

Vorausgesetzt werden:

  • mehrjährige Erfahrung im Unterricht an beruflichen Schulen und im Bereich der Schulaufsicht
  • Unterrichtsfach „Politik und Gesellschaft“
  • fundierte Kenntnisse über die sozialpädagogischen und sozialpflegerischen beruflichen Schulen
  • gute EDV-Kenntnisse
  • Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

Wünschenswert sind:

  • Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit
  • Interesse an organisatorischen Aufgaben und schulrechtlichen Fragestellungen
  • Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • überzeugende Kommunikations- und Beratungskompetenz
  • hohe Dienstleistungsorientierung

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in Betracht.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung oder dem bzw. der Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule einzureichen.

Die Regierung bzw. der oder die Ministerialbeauftragte legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor