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Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an
kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 12. März 2025, Az. VIII.3-BS4400.28/145/24
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 8. August 2024 (BayMBl. Nr. 409), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 6.1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:
„1Bewilligungsbehörden sind die Regierungen. 2Örtlich zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat.“
- 1.2
- Nr. 6.3 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Satz 3 wie folgt gefasst:
„3Je Schulträger ist möglichst nur ein Antrag für alle Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk zu stellen.“
- 1.2.2
- Folgender Satz 4 wird angefügt:
„4Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.“
- 2.
- Die Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 11. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 117) wird aufgehoben.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Februar 2025 in Kraft.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor