Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 127 vom 19.03.2025

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.0-K

Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an
kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. März 2025, Az. VIII.3-BS4400.28/145/24

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 8. August 2024 (BayMBl. Nr. 409), wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 6.1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

1Bewilligungsbehörden sind die Regierungen. 2Örtlich zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat.“

1.2
Nr. 6.3 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Satz 3 wie folgt gefasst:

3Je Schulträger ist möglichst nur ein Antrag für alle Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk zu stellen.“

1.2.2
Folgender Satz 4 wird angefügt:

4Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.“

2.
Die Bekanntmachung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 11. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 117) wird aufgehoben.
3.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 11. Februar 2025 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor