Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 133 vom 26.03.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2030.11-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Landespersonalausschuss

2030.11-F

Zwanzigste Änderung der Allgemeinen Regelungen des
Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts

Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses

vom 13. März 2025, Az. L 1 / L 2 A 0310-1/31

§ 1

Abschnitt I der Bekanntmachung des Bayerischen Landespersonalausschusses über die Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts (ARLPA) vom 9. Dezember 2010 (FMBl. 2011 S. 4, StAnz. 2011 Nr. 1), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 259) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Nr. 1.2 wird die Angabe „den Regelungen nach Art. 45 und 46“ durch die Angabe „der Regelung nach Art. 45“ ersetzt.
  2. 2. Nr. 2.11 wird wie folgt geändert:
a)
In Spiegelstrich 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b)
Folgender Spiegelstrich wird angefügt:
„–
das Amt des Direktors und der Direktorin bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern der BesGr A 15 mit Amtszulage.“
  1. 3. In Nr. 2.12 werden die Spiegelstriche 1 und 2 durch den Wortlaut „die Ämter der BesGr A 16 mit Amtszulagen.“ ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 13. Februar 2025 in Kraft.

Horst Wonka

Generalsekretär