Orden und kirchliche Vereinigungen
mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 20. März 2025, Az. VIII.1-BK5181.2.Sch6/1/29
Durch Beschluss der Provinzleitung der Deutschen Provinz der Schwestern vom Guten Hirten vom 3. Dezember 2024 wurden die Schwestern vom Guten Hirten München, KöR, und die Schwestern vom Guten Hirten Ettmannsdorf, KöR, die in Bayern jeweils die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaßen, am 1. Januar 2025 in die Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten aufgenommen, die in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt und seit dem 1. Januar 2025 den Namen „Schwestern vom Guten Hirten Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ trägt. Damit haben die Schwestern vom Guten Hirten München, KöR, und die Schwestern vom Guten Hirten Ettmannsdorf, KöR, jeweils die Rechtsfähigkeit und die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren. Gesamtrechtsnachfolgerin der beiden vorgenannten erloschenen Körperschaften ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Schwestern vom Guten Hirten Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ mit Sitz in Würzburg.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 14