Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 148 vom 02.04.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2020.1-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Gemeinden

2020.1-I

Berichtigung der Bekanntmachung über das
Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien
Gebiete in Bayern nach dem Stand am 31. Januar 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 18. März 2025, Az. B3-1402-10-1

Die Bekanntmachung über das Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 31. Januar 2025 vom 15. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 41) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Nr. 2 wird die Angabe „163 gemeindefreie Gebiete“ durch die Angabe „165 gemeindefreie Gebiete“ ersetzt.
2.
Die Anlage wird wie folgt berichtigt:
2.1
Im Teil Regierungsbezirk Niederbayern wird die Angabe „13 gemeindefreie Gebiete“ durch die Angabe „14 gemeindefreie Gebiete“ ersetzt und im Abschnitt Landkreis Freyung-Grafenau wird die Angabe der gemeindefreien Gebiete wie folgt gefasst:

Gemeindefreie Gebiete (11)

Annathaler Wald Mauther Forst Schlichtenberger Wald
Frauenberger u. Duschlberger Wald Philippsreuter Wald Schönbrunner Wald
Graineter Wald Pleckensteiner Wald Waldhäuserwald“.
Leopoldsreuter Wald Sankt Oswald
2.2
Im Teil Regierungsbezirk Oberfranken wird die Angabe „33 gemeindefreie Gebiete“ durch die Angabe „34 gemeindefreie Gebiete“ ersetzt und im Abschnitt Landkreis Bayreuth wird die Angabe der gemeindefreien Gebiete wie folgt gefasst:

Gemeindefreie Gebiete (10)

Bischofsgrüner Forst Heinersreuther Forst Waidacher Forst
Fichtelberg Neubauer Forst-Nord Warmensteinacher Forst-Nord“.
Forst Neustädtlein a.Forst Prüll
Glashüttener Forst Veldensteiner Forst

Dr. Helmut Graf

Ministerialdirigent