Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 24. März 2025, Az. VIII.1-BK5181.2.S7/1/3
Durch Dekret des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 22. Juli 2024 wurde das Kloster der Salesianerinnen Oberroning, das in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, kirchenrechtlich aufgelöst. Damit endete auch das Bestehen des Klosters der Salesianerinnen Oberroning als Körperschaft des öffentlichen Rechts im staatlichen Recht. Das Vermögen des aufgelösten Klosters wurde auf das Kloster der Salesianerinnen Dietramszell übertragen.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 15