7533-U
Ergänzung der für in Bayern liegende Flussgebiete und den Zeitraum 2022 bis 2027
aufgestellten Maßnahmenprogramme um Zusatzmaßnahmen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 25. März 2025, Az. 53e-U4437.6-2024/1-5
1Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. März 2022 (BayMBl. Nr. 186) wurden die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG (EU-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL) aufgestellten Maßnahmenprogramme 2022 bis 2027 für in Bayern liegende Flussgebiete veröffentlicht. 2Aufgrund einer Fortschreibung der Maßnahmenprogramme wird Folgendes bekanntgemacht:
- 1. Grund der Fortschreibung der Maßnahmenprogramme
1Infolge der Ergebnisse vertiefender Untersuchungen und Kontrollen zum Gewässerzustand in Bayern fand im Jahr 2024 eine Überprüfung der Maßnahmenprogramme statt. 2Im Ergebnis dieser Überprüfung zeigte sich ein Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen zur Reduzierung von Phosphoreinträgen in Oberflächengewässer durch Nachrüstung im Bereich der kommunalen Abwasserentsorgung und im Rahmen des Projektes Agile Iller zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses, um die Bewirtschaftungsziele gemäß § 27 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu erreichen.
- 2. Ergänzung der Maßnahmenprogramme
1Gemäß § 82 Abs. 5 WHG werden alle bis 2027 umzusetzenden Zusatzmaßnahmen in die Maßnahmenprogramme zum dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 aufgenommen. 2Mit Veröffentlichung von Listen mit den erforderlichen Zusatzmaßnahmen in den bayerischen Anteilen der Flussgebiete Donau und Rhein im Internet (https://www.wrrl.bayern.de) sind diese Bestandteil der entsprechenden Maßnahmenprogramme geworden. 3In zugehörigen Bekanntmachungen, die an gleicher Stelle im Internet eingestellt sind, werden Erläuterungen und Feststellungen zur strategischen Umweltprüfung der ergänzten Maßnahmenprogramme veröffentlicht. 4Die ergänzten Maßnahmenprogramme sind gemäß Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes für alle staatlichen Behörden verbindlich.
- 3. Schlussbestimmungen
1Diese Bekanntmachung tritt am 10. April 2025 in Kraft. 2Sie ergänzt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Veröffentlichung der fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für in Bayern liegende Gebiete einer Flussgebietseinheit vom 2. März 2022 (BayMBl. Nr. 186) und tritt mit Ablauf des 21. Dezember 2027 außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor