7523-W
Änderung der Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der
Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien
(Bayerisches Energiekreditprogramm)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 31. März 2025, Az. 87-9507/524/242
- 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinien für Darlehen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches Energiekreditprogramm)“ vom 14. März 2024 (BayMBl. Nr. 148), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Januar 2025 (BayMBl. Nr. 76) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nr. 5.2 Satz 3 wird die Angabe „10 000 000“ durch die Angabe „50 000 000“ ersetzt.
- 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 14. April 2025 in Kraft.
Dr. Markus Witmann
Ministerialdirektor