Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 167 vom 16.04.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7071-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit mittelstandspolitischer Zielsetzung

7071-W

Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Innovationskredits 4.0

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 24. März 2025, Az. 47-6669/75/5

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinien zur Durchführung des Innovationskredits 4.0“ vom 18. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 287), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 653) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Satz 1 der Vorbemerkung wird der dritte Spiegelstrich wie folgt gefasst:
„–
der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (De-minimis-Verordnung),“
1.2
Nr. 3.1 wird wie folgt gefasst:

1Die Darlehen werden an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich neu gegründeter Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe gewährt, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) dieser Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe 500 Mio. Euro nicht übersteigt und das Programmmerkblatt der LfA keine engere Regelung vorsieht. 2Die Förderung wird auf Grundlage der De-minimis-Verordnung vergeben. 3Sofern die beihilferechtlichen Regularien es erlauben bzw. erfordern, kann die Förderung alternativ oder ergänzend auf Grundlage von Art. 17 der AGVO erfolgen.“

1.3
In Nr. 3.4 wird nach der Angabe „Vorgaben zu beachten:“ folgender Spiegelstrich eingefügt:
„–
Förderungen auf Basis von Art. 17 AGVO dürfen nur Unternehmen bzw. Angehörigen der Freien Berufe gewährt werden, die die jeweils gültige Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllen.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 10. April 2025 in Kraft.

Dr. Markus Wittmann

Ministerialdirektor