Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 173 vom 16.04.2025

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Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Verwaltungsvorschrift

2210.1.3-WK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Forschung und Lehre
  • Hochschulen
  • Allgemeines
  • Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

2210.1.3-WK

Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder Promotionen
in den Ingenieurwissenschaften (Hightech-Absolventenpreise)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 2. April 2025, Az. L.1-H2485.1/14/1

  1. 1. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts als Absolventenkategorie des Hightech-Preises des Bayerischen Ministerpräsidenten jährlich fünf Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder Promotionen in den Ingenieurwissenschaften (Hightech-Absolventenpreis).
  2. 2. 1Das Preisgeld beträgt jeweils 2 000 Euro. 2Eine Teilung der Preise findet in der Regel nicht statt.
  3. 3. Voraussetzung für die Verleihung der Preise ist, dass die Abschlussprüfung beziehungsweise die Promotion an einer Hochschule in Bayern durchgeführt wurde.
  4. 4. 1Die Preise werden auf Vorschlag der bayerischen Hochschulen verliehen. 2Vorschlagsberechtigt sind der Universität Bayern e. V. mit einem Vorschlag für zwei Preise sowie der Hochschule Bayern e. V. mit einem Vorschlag für drei Preise. 3In der Vorschlagsbegründung soll neben der hervorragenden fachlichen Leistung auch die vorbildliche Motivation der Vorgeschlagenen zur ingenieurwissenschaftlichen Karriere gewürdigt werden.
  5. 5. 1Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die im Rahmen eines Festakts ausgehändigt wird. 2Das Preisgeld kann vorher ausgezahlt werden.
  6. 6. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Preise für hervorragende Hochschulabschlüsse oder Promotionen von weiblichen Studierenden der Ingenieurwissenschaften (Ingenieurinnenpreis – IngP) vom 26. Oktober 2006 (KWMBl. I S. 360), geändert durch Bekanntmachung vom 8. Mai 2007 (KWMBl. I S. 226), außer Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk

Ministerialdirektor