787-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 29. November 2024, Az. A1-7130-1/118
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO) vom 7. Oktober 2019, Az. A1-7130-1/94 (BayMBl. Nr. 424), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. November 2021, Az. A1-7130-1/94 (BayMBl. Nr. 895) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 3 Spiegelstrich 2 wird wie folgt ersetzt:
- „−
- Evangelische Landjugend gemeinnützige eG“
- 1.2
- Die Überschrift in Nr. 4 wird wie folgt ersetzt:
- „4.
- Zuwendungsvoraussetzungen“
- 1.3
- Nr. 6.3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Satz 5 wird gestrichen.
- 1.3.2
- Der bisherige Satz 6 wird zu Satz 5.
- 1.4
- Nr. 8 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „31. Dezember 2024“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor