7803.2-L
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Vergütungen und Erstattung von
Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(Bildungskostenregelung – StMELF)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
vom 10. Dezember 2024, Az. A1-7161-1/49
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Gewährung von Vergütungen und Erstattung von Sachkosten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bildungskostenregelung – StMELF) vom 9. Dezember 2019, Az. A1-7176-1/49 (BayMBl. 2020 Nr. 9), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 720), wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach dem Ausfertigungsdatum/Aktenzeichen wird folgender Text eingefügt:
„1Die Gewährung von Vergütungen und Erstattungen von Sachkosten für Maßnahmen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Rahmen der Aus- und Fortbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft ist Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Art. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes – AGBBiG). 2Die Erstattung der notwendigen Kosten für die u. g. Bildungsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage von Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes vom 8. Dezember 2006 (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz) und ergeben sich im Einzelnen aus der folgenden Tabelle:“
- 1.2
- Nr. 3.1 Tabellenspalte 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „7,50 € je angefangenem Tag als Pauschale für Verpflegung und Fahrtkosten“ wird durch die Angabe „Wegstreckenentschädigung ohne triftige Gründe analog dem Bayerischen Reisekostengesetz“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Tabellenspalte 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „Beratungen in den Ausschusssitzungen“ wird durch die Angabe „Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfungsdurchführung“ ersetzt.
- 1.3.2
- Tabellenspalte 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „13,20“ wird durch die Angabe „14,00“ ersetzt.
- 1.4
- Nr. 3.4 Tabellenspalte „Lehrgänge, Schulungen, regionale Wettbewerbe“ wird wie folgt geändert:
Die Angabe „30,90“ wird durch die Angabe „32,00“ ersetzt.
- 1.5
- Die Fußnote *) wird wie folgt geändert:
Nach Spiegelstrich 2 wird folgender neuer Spiegelstrich eingefügt:
- „–
- alle Prüfenden, die vom Arbeitgeber mit Lohnfortzahlung freigestellt sind (unter Verweis auf § 40 Abs. 6 BBiG).“
- 1.6
- Im Punkt „Geltungsdauer“ wird Satz 2 wie folgt geändert:
Die Angabe „31. Dezember 2024“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor