7912.0-U
Änderung der Vollzugshinweise zur Anwendung der
Bayerischen Kompensationsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 12. Dezember 2024, Az. 62d-U8680.11-2024/1-2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 14. Oktober 2015 (AllMBl. S. 443), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. September 2022 (BayMBl. Nr. 585, Nr. 694) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 9 wird folgende Nr. 10 eingefügt:
- „10.
- Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei Freileitungen
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei Freileitungen (Stand: 25. November 2024).“
- 1.2
- Die bisherigen Nrn. 10 und 11 werden die Nrn. 11 und 12.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 9. Januar 2025 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor