Veröffentlichung BayMBl. 2025 Nr. 43 vom 29.01.2025

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

7803.2-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Organisation der Landwirtschaft
  • Landwirtschaftliches Beratungs-, Ausbildungs- und Schulwesen
  • Aus- und Fortbildung

7803.2-L

Änderung der Richtlinie für die Förderung der beruflichen Ausbildung und
der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Berufe der Land-,
Haus- und Forstwirtschaft sowie für die Gewährung von Stipendien
(Bildungsförderungsrichtlinie – BiFöR)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 10. Dezember 2024, Az. A1-7107-1/38

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie für die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung für Berufe der Land-, Haus- und Forstwirtschaft sowie für die Gewährung von Stipendien (Bildungsförderungsrichtlinie – BiFöR) vom 9. Dezember 2019, Az. A1-7107-1/38 (BayMBl. 2020 Nr. 35), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 727), wird wie folgt geändert:
1.1
Der Wortlaut von Nr. 1.6 wird wie folgt ersetzt:
„1.6
Verfahren

Bewilligungsstellen sind

  • bei Durchführung an staatlichen Einrichtungen:
    • die Landesanstalt für Landwirtschaft einschließlich aller Organisationseinheiten für Maßnahmen an deren Einrichtungen,
    • Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau,
    • das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für eigene Maßnahmen,
    • die jeweilige Regierung als zuständige Stelle im Bereich Landwirtschaft und Hauswirtschaft für Maßnahmen der Meistervorbereitung.
  • bei Durchführung an nichtstaatlichen Einrichtungen und ihnen bei der Abwicklung gleichgestellten Einrichtungen:
    • das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im örtlichen Zuständigkeitsbereich,
    • das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach für Maßnahmen an der Landmaschinen- und Tierhaltungsschule Triesdorf,
    • die Bayerische Technikerschule für Waldwirtschaft für forstwirtschaftliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen,
    • die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Maßnahmen von nichtstaatlichen Trägern zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in der Hauswirtschaft,
    • die Regierung von Mittelfranken für Maßnahmen der Meistervorbereitung Fachkraft Agrarservice,
    • die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Abteilung K für Maßnahmen der BaySG.“
1.2
Nr. 2.5.2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „25“ durch die Angabe „35“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „12,50“ durch die Angabe „17,50“ ersetzt.
1.2.3
In Satz 5 wird die Angabe „1 200“ durch die Angabe „1 500“ ersetzt.
1.3
Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „31. Dezember 2024“ wird durch die Angabe „31. Dezember 2027“ ersetzt.

1.4
Die bisherige Anlage wird durch die Anlage dieser Bekanntmachung ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2024 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor



Anlage