Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 16. Januar 2025, Az. B4-1517-8-63
Auf Grund von Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und 6 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 4 des Prüfungsverbandsgesetzes wird Folgendes bekannt gemacht:
- 1. Die Gemeinde Odelzhausen (Landkreis Dachau, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Odelzhausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Dachau zu prüfen.
- 2. Die Gemeinde Röhrmoos (Landkreis Dachau, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Röhrmoos sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Dachau zu prüfen.
- 3. Die Gemeinde Wettstetten (Landkreis Eichstätt, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Wettstetten sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2019 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Eichstätt zu prüfen.
- 4. Die Gemeinde Aying (Landkreis München, Regierungsbezirk Oberbayern) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Aying sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes München zu prüfen.
- 5. Der Zweckverband Verkehrslandeplatz Passau-Vilshofen (Landkreis Passau, Regierungsbezirk Niederbayern) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Verkehrslandeplatz Passau-Vilshofen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2008 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Passau zu prüfen.
- 6. Die Gemeinde Mühlhausen (Landkreis Neumarkt i.d.OPf., Regierungsbezirk Oberpfalz) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Mühlhausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zu prüfen.
- 7. Die Gemeinde Frensdorf (Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken) wird mit Wirkung vom 1. April 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Frensdorf sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Bamberg zu prüfen.
- 8. Die Gemeinde Großaitingen (Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Großaitingen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg zu prüfen.
- 9. Die Gemeinde Kleinaitingen (Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Kleinaitingen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg zu prüfen.
- 10. Die Gemeinde Oberottmarshausen (Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Oberottmarshausen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg zu prüfen.
- 11. Die Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen (Landkreis Augsburg, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Großaitingen sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Augsburg zu prüfen.
- 12. Der Zweckverband Hochwasserschutz Gennach-Hühnerbach (Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben) wird mit Wirkung vom 1. Februar 2025 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen des Zweckverbands Hochwasserschutz Gennach-Hühnerbach sind bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Ostallgäu zu prüfen.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor