Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen,
Einrichtungen und Betrieben des Freistaates Bayern
(TV-Fahrradleasing Forst Bayern)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 16. Januar 2025, Az. 25-P2633-1/45
1Im Anhang zu dieser Bekanntmachung wird der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Freistaates Bayern (TV-Fahrradleasing Forst Bayern) vom 12. Dezember 2024 bekanntgegeben.
2Der Tarifvertrag wurde mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, abgeschlossen.
3Der Tarifvertrag ist im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de; Rubrik: Personal/Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder/Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern) und steht im Internet als Download (www.stmf.bayern.de/download/entwtvuel2006/tarifvertrag.zip) zur Verfügung.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
Anhang
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern
für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen,
Einrichtungen und Betrieben des Freistaates Bayern
(TV-Fahrradleasing Forst Bayern)
vom 12. Dezember 2024
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
einerseits
und
…
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Präambel
1Aktiver Klimaschutz ist ein zentrales Thema einer in die Zukunft gerichteten Politik. 2Mit diesem Tarifvertrag wird auch den Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Freistaates Bayern die Möglichkeit eröffnet, an den auf einer Entgeltumwandlung basierenden Modell zum Fahrradleasing teilzunehmen. 3Sie können so aktiv ihre Gesundheit fördern und zu einer umweltbewussten Fortbewegung und Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen.
§ 1
Geltungsbereich
- (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Freistaates Bayern mit Wohn- und Dienstort in der Bundesrepublik Deutschland, die in einem ungekündigten unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) fallenden Arbeitsverhältnis stehen, das zu Beginn des Überlassungszeitraums vertragsgemäß noch mindestens drei Jahre andauert.
- (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV.
- (3) 1Nicht teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages von einer Pfändung betroffen sind, die zu diesem Zeitpunkt Schuldnerinnen und Schuldner in einem laufenden Insolvenzverfahren sind. 2Dies gilt, solange die jeweiligen Gläubiger der/des jeweiligen Beschäftigten von dem jeweiligen Leasingnehmer aus den Bezügen für die Person pfändbare Beträge verlangen können, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sie dieses Recht wahrnehmen.
Protokollerklärung zu § 1:
Abweichend von Absatz 1 haben auch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis infolge winterlicher Arbeitsunterbrechung im Sinne des § 19 TVÜ-Forst vorübergehend nicht besteht, Anspruch auf Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings eines Fahrrads.
§ 2
Grundsatz der Entgeltumwandlung
Dieser Tarifvertrag regelt die Grundsätze zur Umwandlung tarifvertraglicher Entgeltbestandteile zum Zwecke des Fahrradleasings.
§ 3
Anspruchsvoraussetzungen
- (1) Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltbestandteile durch Entgeltumwandlung für vom Arbeitgeber geleaste Fahrräder im Sinne des § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die ihnen auch zur privaten Nutzung überlassen werden, verwendet werden.
- (2) 1Die Maßnahme muss vom Arbeitgeber angeboten werden; den Beschäftigten ist es freigestellt, ob sie das Angebot annehmen. 2Nimmt die/der Beschäftigte das Angebot an, müssen für die Dauer des Leasingvertrages Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate verwendet werden.
§ 4
Ausgestaltung
- (1) 1Zusammen mit dem Fahrrad und verpflichtenden Zusatzleistungen (z. B. Vollkaskoversicherung, Mobilitätsgarantie und Inspektion) können weitere Zusatzleistungen des Leasinggebers und fest mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör geleast und überlassen werden. 2Die möglichen Zusatzleistungen richten sich nach den jeweils für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern geltenden Regelungen.
- (2) 1Der Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung (Fahrrad einschließlich Zubehör) wird auf 7.000 Euro begrenzt. 2Er beträgt mindestens 750 Euro.
- (3) 1Die Umwandlungsraten umfassen die Raten für Leistungen nach Absatz 1. 2Die Entgeltumwandlung beginnt mit der Entgeltzahlung des Folgemonats der Übernahme und endet mit Ablauf des letzten Monats der vereinbarten Laufzeit.
- (4) Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt.
- (5) Jeder/Jedem Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden.
- (6) Die Rechte und Pflichten nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz bleiben unberührt.
§ 5
Inkrafttreten
1Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2025 in Kraft. 2Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. März 2029 gekündigt werden.
München, den 12. Dezember 2024