Achte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche (Gewässerverzeichnis – GewVz)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 13. Januar 2025, Az. 52.2d-U4502-2010/3-209
- 1. Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes durch Allgemeinverfügung erlassenen Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Mit dieser Allgemeinverfügung werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1, 2 und 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2. Begründung
1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 5. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 656) hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Zu den Gewässern zweiter Ordnung (Anlage 1) ergab sich eine Korrektur in der Beschreibung des Anfangspunktes der Lamitz (Kenn-Nr. 4.3.8). 3Hier wurde der Gemeindename „Dörfles“ in „Dörflas“ geändert. 4In der Anlage 2 wurden in Nr. 44 im Einzugsgebiet „Mangfall: Rechtsseitige Zuflüsse“ in der Spalte „Bemerkungen“ der Wortlaut „ohne Hangkanalsystem südlich des Ortsteils Vagen der Gde. Feldkirchen-Westerham“ ergänzt. 5In Nr. 45 wurde folgende Ergänzung in der Spalte „Bemerkungen“ vorgenommen: „und Ausleitungskanal westlich des Jenbaches zwischen Furt und Obersteinach“. 6Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden weiterhin 14 Änderungen an ausgebauten Wildbachstrecken gemeldet. 7Vier Ausbaustrecken wurden geändert, drei wurden neu hinzugefügt und sieben Ausbaustrecken wurden gelöscht. 8In der Anlage 3 wurden daher folgende Änderungen vorgenommen: Die Ausbaustrecken mit der Strecken-ID 1806, 1840, 1841, 1894, 1914 und 1921 (Lkr. Rosenheim) sowie 421 (Lkr. Oberallgäu) wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. 9Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 943 (Lkr. Garmisch-Partenkirchen) wurde in zwei Abschnitte aufgeteilt. 10Dabei wurde sie auf 141 m verkürzt; eine neue 95 m lange Strecke mit der Strecken-ID 2971 wurde ergänzt. 11Ebenso wurde eine 272 m lange Strecke mit der Strecken-ID 2970 hinzugefügt, die bisher nicht erfasst war. 12Im Lkr. Lindau (Bodensee) wurde die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2369 in Lage und Länge korrigiert. 13Im Lkr. Oberallgäu wurde die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2973 ergänzt. 14Die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 403 wurde im oberen Bereich gekürzt, die Ausbaustrecke mit der Strecken-ID 2828 wurde im unteren Bereich von 44 m auf 169 m verlängert.
- 3. Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Januar 2025 treten die Anlagen 1, 2 und 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 5. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 656) außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor