310-J
Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 16. Januar 2025, Az. D1 - 1500 - I - 15100/2024
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nach Nr. 1.1.3 wird folgende Nr. 1.1.4 eingefügt:
- „1.1.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.“
- 1.2
- Nach Nr. 1.2.7 wird folgende Nr. 1.2.8 eingefügt:
- „1.2.8
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.3
- Nach Nr. 1.4.7 werden folgende Nrn. 1.4.8 bis 1.4.11 eingefügt:
- „1.4.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.4.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.4.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
- 1.4.11
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.4
- Nach Nr. 1.5.3 werden folgende Nrn. 1.5.4 bis 1.5.7 eingefügt:
- „1.5.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.5.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.5.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
- 1.5.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.“
- 1.5
- Nach Nr. 1.6.5 wird folgende Nr. 1.6.6 eingefügt:
- „1.6.6
- In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.“
- 1.6
- Nach Nr. 1.9.6 werden folgende Nrn. 1.9.7 bis 1.9.9 eingefügt:
- „1.9.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.9.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.9.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.7
- Nach Nr. 1.12.3 werden folgende Nrn. 1.12.4 bis 1.12.7 eingefügt:
- „1.12.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.12.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.12.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
- 1.12.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 26. Mai 2025.“
- 1.8
- Nach Nr. 1.13.3 wird folgende Nr. 1.13.4 eingefügt:
- „1.13.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.9
- Nach Nr. 1.14.3 wird folgende Nr. 1.14.4 eingefügt:
- „1.14.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.“
- 1.10
- Nach Nr. 1.16.9 wird folgende Nr. 1.16.10 eingefügt:
- „1.16.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.11
- Nach Nr. 1.17.3 wird folgende Nr. 1.17.4 eingefügt:
- „1.17.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.“
- 1.12
- Nach Nr. 1.19.3 wird folgende Nr. 1.19.4 eingefügt:
- „1.19.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.“
- 1.13
- Nach Nr. 1.21.3 wird folgende Nr. 1.21.4 eingefügt:
- „1.21.4
- In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. Juli 2025.“
- 1.14
- Nach Nr. 1.23.4 werden folgende Nrn. 1.23.5 bis 1.23.8 eingefügt:
- „1.23.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.23.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.23.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.23.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.15
- Nach Nr. 1.24.4 werden folgende Nrn. 1.24.5 bis 1.24.8 eingefügt:
- „1.24.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Januar 2024.
- 1.24.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.24.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.24.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.16
- Nach Nr. 1.25.4 wird folgende Nr. 1.25.5 eingefügt:
- „1.25.5
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.17
- Nach Nr. 1.26.3 werden folgende Nrn. 1.26.4 bis 1.26.7 eingefügt:
- „1.26.4
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.26.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.26.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.26.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.18
- Nach Nr. 1.27.3 werden folgende Nrn. 1.27.4 bis 1.27.7 eingefügt:
- „1.27.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.27.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.27.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
- 1.27.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.“
- 1.19
- Nach Nr. 1.28.6 werden folgende Nrn. 1.28.7 bis 1.28.11 eingefügt:
- „1.28.7
- In Verfahren des Vollstreckungsgerichts ab dem 6. Februar 2025.
- 1.28.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.28.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.28.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
- 1.28.11
- In Beratungshilfesachen ab dem 3. März 2025.“
- 1.20
- Nach Nr. 1.29.6 werden folgende Nrn. 1.29.7 bis 1.29.9 eingefügt:
- „1.29.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.29.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.29.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.“
- 1.21
- Nach Nr. 1.30.7 wird folgende Nr. 1.30.8 eingefügt:
- „1.30.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.“
- 1.22
- Nach Nr. 1.32.9 wird folgende Nr. 1.32.10 eingefügt:
- „1.32.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Oktober 2025.“
- 1.23
- Nach Nr. 1.34.8 wird folgende Nr. 1.34.9 eingefügt:
- „1.34.9
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juni 2025.“
- 1.24
- Nach Nr. 1.37.5 wird folgende Nr. 1.37.6 eingefügt:
- „1.37.6
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.“
- 1.25
- Nach Nr. 1.38.3 werden folgende Nrn. 1.38.4 bis 1.38.7 eingefügt:
- „1.38.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.38.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.38.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.
- 1.38.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. September 2025.“
- 1.26
- Nach Nr. 1.39.4 werden folgende Nrn. 1.39.5 bis 1.39.7 eingefügt:
- „1.39.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.39.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.39.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.27
- Nach Nr. 1.40.6 werden folgende Nrn. 1.40.7 bis 1.40.10 eingefügt:
- „1.40.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.40.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.40.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. Februar 2025.
- 1.40.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.28
- Nach Nr. 1.43.10 wird folgende Nr. 1.43.11 eingefügt:
- „1.43.11
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.“
- 1.29
- Nach Nr. 1.44.7 wird folgende Nr. 1.44.8 eingefügt:
- „1.44.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 12. Mai 2025.“
- 1.30
- Nach Nr. 1.45.3 wird folgende Nr. 1.45.4 eingefügt:
- „1.45.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.“
- 1.31
- Nach Nr. 1.46.3 werden folgende Nrn. 1.46.4 bis 1.46.7 eingefügt:
- „1.46.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.46.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.46.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
- 1.46.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.“
- 1.32
- Nach Nr. 1.47.3 werden folgende Nrn. 1.47.4 bis 1.47.6 eingefügt:
- „1.47.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.47.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.47.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.“
- 1.33
- Nach Nr. 1.48.3 werden folgende Nrn. 1.48.4 bis 1.48.7 eingefügt:
- „1.48.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.48.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.48.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
- 1.48.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Juli 2025.“
- 1.34
- Nach Nr. 1.49.5 werden folgende Nrn. 1.49.6 bis 1.49.9 eingefügt:
- „1.49.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.49.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.49.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.
- 1.49.9
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. Mai 2025.“
- 1.35
- Nach Nr. 1.50.3 werden folgende Nrn. 1.50.4 bis 1.50.7 eingefügt:
- „1.50.4
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.
- 1.50.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.50.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.50.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 7. April 2025.“
- 1.36
- Nach Nr. 1.52.3 wird folgende Nr. 1.52.4 eingefügt:
- „1.52.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.“
- 1.37
- Nach Nr. 1.54.9 wird folgende Nr. 1.54.10 eingefügt:
- „1.54.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.38
- Nach Nr. 1.55.3 wird folgende Nr. 1.55.4 eingefügt:
- „1.55.4
- In Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.“
- 1.39
- Nach Nr. 1.56.9 wird folgende Nr. 1.56.10 eingefügt:
- „1.56.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.40
- Die bisherige Nr. 1.58 wird zu Nr. 1.58.1 und nach ihr wird folgende Nr. 1.58.2 eingefügt:
- „1.58.2
- In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.“
- 1.41
- Nach Nr. 1.59.4 werden folgende Nrn. 1.59.5 bis 1.59.8 eingefügt:
- „1.59.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.59.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.59.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.59.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.“
- 1.42
- Nach Nr. 1.60.2 wird folgende Nr. 1.60.3 eingefügt:
- „1.60.3
- In Ermittlungs-, Straf-, Strafvollstreckungs- und Bußgeldverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.“
- 1.43
- Nach Nr. 1.61.6 werden folgende Nrn. 1.61.7 bis 1.61.10 eingefügt:
- „1.61.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 19. Mai 2025.
- 1.61.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
- 1.61.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 27. Oktober 2025.
- 1.61.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 27. Oktober 2025.“
- 1.44
- Nach Nr. 1.62.4 werden folgende Nrn. 1.62.5 bis 1.62.7 eingefügt:
- „1.62.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.62.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.62.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.45
- Nach Nr. 1.63.9 wird folgende Nr. 1.63.10 eingefügt:
- „1.63.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.46
- Nach Nr. 1.65.7 wird folgende Nr. 1.65.8 eingefügt:
- „1.65.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.“
- 1.47
- Nach Nr. 1.66.7 werden folgende Nrn. 1.66.8 und 1.66.9 eingefügt:
- „1.66.8
- In Bußgeldverfahren, auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 15. Februar 2025.
- 1.66.9
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.48
- Nach Nr. 1.67.6 werden folgende Nrn. 1.67.7 bis 1.67.10 eingefügt:
- „1.67.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.67.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
- 1.67.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
- 1.67.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 21. Juli 2025.“
- 1.49
- Nach Nr. 1.68.6 wird folgende Nr. 1.68.7 eingefügt:
- „1.68.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.50
- Nach Nr. 1.69.3 werden folgende Nrn. 1.69.4 bis 1.69.6 eingefügt:
- „1.69.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.69.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.69.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.51
- Nach Nr. 1.71.7 werden folgende Nrn. 1.71.8 bis 1.71.11 eingefügt:
- „1.71.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.71.9
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.71.10
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.71.11
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.“
- 1.52
- Nach Nr. 1.72.4 werden folgende Nrn. 1.72.5 bis 1.72.8 eingefügt:
- „1.72.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.72.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.72.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
- 1.72.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.53
- Nach Nr. 1.73.6 werden folgende Nrn. 1.73.7 bis 1.73.10 eingefügt:
- „1.73.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.73.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.73.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.
- 1.73.10
- In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.“
- 1.54
- Nach Nr. 1.74.7 wird folgende Nr. 1.74.8 eingefügt:
- „1.74.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.55
- Nach Nr. 1.75.10 wird folgende Nr. 1.75.11 eingefügt:
- „1.75.11
- In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.“
- 1.56
- Nach Nr. 1.76.7 wird folgende Nr. 1.76.8 eingefügt:
- „1.76.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.57
- Nach Nr. 1.77.7 werden folgende Nrn. 1.77.8 bis 1.77.10 eingefügt:
- „1.77.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.77.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.77.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. Februar 2025.“
- 1.58
- Nach Nr. 1.78.4 werden folgende Nrn. 1.78.5 bis 1.78.8 eingefügt:
- „1.78.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.78.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
- 1.78.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 21. Juli 2025.
- 1.78.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 21. Juli 2025.“
- 1.59
- Nach Nr. 1.80.7 wird folgende Nr. 1.80.8 eingefügt:
- „1.80.8
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.“
- 1.60
- Nach Nr. 1.82.3 werden folgende Nrn. 1.82.4 bis 1.82.7 eingefügt:
- „1.82.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.82.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.82.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
- 1.82.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.61
- Nach Nr. 1.83.6 werden folgende Nrn. 1.83.7 bis 1.83.10 eingefügt:
- „1.83.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. März 2025.
- 1.83.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.83.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.83.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.62
- Nach Nr. 1.84.3 werden folgende Nrn. 1.84.4 bis 1.84.6 eingefügt:
- „1.84.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.84.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.84.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.63
- Nach Nr. 1.85.3 werden folgende Nrn. 1.85.4 bis 1.85.7 eingefügt:
- „1.85.4
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.85.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.85.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.85.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.64
- Nach Nr. 1.86.4 werden folgende Nrn. 1.86.5 bis 1.86.8 eingefügt:
- „1.86.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.86.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.86.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.86.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.“
- 1.65
- Nach Nr. 1.87.4 werden folgende Nrn. 1.87.5 bis 1.87.8 eingefügt:
- „1.87.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.87.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.87.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.87.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.“
- 1.66
- Nach Nr. 1.88.4 werden folgende Nrn. 1.88.5 bis 1.88.8 eingefügt:
- „1.88.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.88.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.88.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.88.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.“
- 1.67
- Nach Nr. 1.89.4 werden folgende Nrn. 1.89.5 bis 1.89.8 eingefügt:
- „1.89.5
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.89.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.89.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.89.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 10. März 2025.“
- 1.68
- Nach Nr. 1.90.6 werden folgende Nrn. 1.90.7 bis 1.90.10 eingefügt:
- „1.90.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.90.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.90.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.90.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.“
- 1.69
- Nach Nr. 1.91.3 werden folgende Nrn. 1.91.4 bis 1.91.7 eingefügt:
- „1.91.4
- In Beratungshilfesachen ab dem 2. Oktober 2023.
- 1.91.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.91.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.91.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.70
- Nach Nr. 1.92.6 werden folgende Nrn. 1.92.7 bis 1.92.10 eingefügt:
- „1.92.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 3. März 2025.
- 1.92.8
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.92.9
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.92.10
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. März 2025.“
- 1.71
- Nach Nr. 1.93.5 werden folgende Nrn. 1.93.6 bis 1.93.9 eingefügt:
- „1.93.6
- In Beratungshilfesachen ab dem 10. Februar 2025.
- 1.93.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.93.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.93.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.72
- Nach Nr. 1.94.5 werden folgende Nrn. 1.94.6 bis 1.94.9 eingefügt:
- „1.94.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.94.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.94.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
- 1.94.9
- In Beratungshilfesachen ab dem 5. Mai 2025.“
- 1.73
- Nach Nr. 1.95.4 werden folgende Nrn. 1.95.5 bis 1.95.7 eingefügt:
- „1.95.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.95.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.95.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.“
- 1.74
- Nach Nr. 1.96.6 werden folgende Nrn. 1.96.7 bis 1.96.9 eingefügt:
- „1.96.7
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.96.8
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.96.9
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.“
- 1.75
- Nach Nr. 1.97.3 werden folgende Nrn. 1.97.4 bis 1.97.7 eingefügt:
- „1.97.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.97.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.97.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.
- 1.97.7
- In Beratungshilfesachen ab dem 1. April 2025.“
- 1.76
- Nach Nr. 1.98.3 werden folgende Nrn. 1.98.4 bis 1.98.7 eingefügt:
- „1.98.4
- In Beratungshilfesachen ab dem 27. November 2023.
- 1.98.5
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.98.6
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.98.7
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.“
- 1.77
- Nach Nr. 1.99.5 werden folgende Nrn. 1.99.6 bis 1.99.8 eingefügt:
- „1.99.6
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.99.7
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.99.8
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 24. März 2025.“
- 1.78
- Nach Nr. 1.100.3 werden folgende Nrn. 1.100.4 bis 1.100.6 eingefügt:
- „1.100.4
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren jeweils einschließlich der Kostenbearbeitung, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.100.5
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verfahren über Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft, einschließlich der Kostenbearbeitung, soweit die Akten bei der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.100.6
- In Verfahren nach dem 7. Buch (Verfahren in Freiheitsentziehungssachen) des FamFG ab dem 17. Februar 2025.“
- 1.79
- Nach Nr. 1.101.7 wird folgende Nr. 1.101.8 eingefügt:
- „1.101.8
- In Bußgeldverfahren, auch in Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung, welche von der Stadt Bamberg übermittelt werden, ab dem 15. Februar 2025.“
- 1.80
- Nach Nr. 1.110 werden folgende Nrn. 1.111 bis 1.124 eingefügt:
- „1.111
- Staatsanwaltschaft Würzburg
- 1.111.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 10. Februar 2025.
- 1.111.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 10. Februar 2025.
- 1.112
- Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)
- 1.112.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 17. Februar 2025.
- 1.112.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 17. Februar 2025.
- 1.113
- Staatsanwaltschaft Regensburg
- 1.113.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.113.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. Februar 2025.
- 1.114
- Staatsanwaltschaft Traunstein
- 1.114.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. Februar 2025.
- 1.114.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. Februar 2025.
- 1.115
- Staatsanwaltschaft Landshut
- 1.115.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 10. März 2025.
- 1.115.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 10. März 2025.
- 1.116
- Staatsanwaltschaft Memmingen
- 1.116.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 17. März 2025.
- 1.116.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 17. März 2025.
- 1.117
- Staatsanwaltschaft Augsburg
- 1.117.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.117.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. März 2025.
- 1.118
- Staatsanwaltschaft München II
- 1.118.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 24. März 2025.
- 1.118.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 24. März 2025.
- 1.119
- Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
- 1.119.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 7. April 2025.
- 1.119.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 7. April 2025.
- 1.120
- Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 7. Juli 2025.
- 1.121
- Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
- 1.122
- Generalstaatsanwaltschaft München
In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, sowie in Bußgeldverfahren, in denen die Akten von der Staatsanwaltschaft elektronisch geführt werden, ab dem 14. Juli 2025.
- 1.123
- Staatsanwaltschaft Deggendorf
- 1.123.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 21. Juli 2025.
- 1.123.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 21. Juli 2025.
- 1.124
- Staatsanwaltschaft München I
- 1.124.1
- In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die von Dienststellen der Bayerischen Landespolizei bearbeitet werden, ab dem 27. Oktober 2025.
- 1.124.2
- In Bußgeldverfahren, außer Verkehrsordnungswidrigkeiten, einschließlich der Vollstreckung ab dem 27. Oktober 2025.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 6. Februar 2025 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor